Beratung und Vertragsrecht
Bei der rechtlichen Beratung und Begleitung geht es im ersten Schritt darum, gemeinsam mit der Mandantin bzw. dem Mandanten die juristisch relevanten Fragen herauszuarbeiten. Diese werden anwaltlich geprüft und das Ergebnis wird Ihnen – in Form von schriftlichen oder mündlichen Stellungnahmen – von Rechtsanwältin Kaulen so erläutert, dass Sie auf dieser Basis eine (unternehmerische) Entscheidung treffen können. Dabei ist Kommunikation in verständlicher Sprache statt juristischem Kauderwelsch ein wichtiges Anliegen der Anwältin.
Als Ergebnis einer Beratung kann sich der Bedarf ergeben, Verträge zur Regelung der fraglichen Punkte zu erstellen. Im Zuge der Beratung werden wir schon einige der Vertragspunkte an- und besprochen haben; hieran knüpfen wir an. Oder Sie kommen direkt mit dem Auftrag, einen bestimmten Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Sie zu erstellen. Die Themenschwerpunkte von Rechtsanwältin Kaulen sind Verträge zwischen Kreativschaffenden untereinander oder mit Verwertern wie Verlagen, Fernsehproduktionen, Musiklabels, Fernsehsendern, (z.B. Lizenzverträge, Verlagsverträge, Künstlermanagementverträge) sowie Verträge für Agenturen und Managements. Rechtsanwältin Kaulen entwirft die Vertragsdokumente für Sie, verhandelt mit der Gegenseite oder begleitet Sie nach Wunsch im Hintergrund bei Ihren Verhandlungen.
Neben den Verträgen, die den Beginn einer Zusammenarbeit zum Inhalt haben, machen auch Verträge zur Beilegung von Unstimmigkeiten einen Teil der anwaltlichen Leistungen aus, z.B. markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen oder Vergleiche zur Regelung einer Streitbeilegung. Mit solchen Verträgen kann sich ein teurer und langwieriger Rechtsstreit vor Gericht vermeiden lassen. Rechtsanwältin Kaulen erläutert Ihnen Risiken und Möglichkeiten und führt die außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite für Sie.
Im Vertragsrecht unterstützt Rechtsanwältin Kaulen Sie insbesondere durch die Prüfung und Erstellung folgender Verträge:
- Künstler- und Managementverträge
- Agenturverträge (zum Beispiel für Digital-Agenturen, PR- und klassische Werbeagenturen, Fotograf*innenagenturen)
- Rahmenverträge
- AGB
- Geheimhaltungsvereinbarungen
- Datenschutzrechtliche Verträge (insbesondere AVV)
- Lizenzverträge
- Veranstalterverträge
- Fotoproduktion und Model-Release-Verträge
- Film- und TV-Produktionsverträge
- Influencer-Verträge
- Nutzungsbedingungen und Teilnahmebedingungen für Online-Gewinnspiele, Foto-Wettbewerbe etc. einschließlich der Erstellung der notwendigen (Verbraucher-)Informationen.
Recht des geistigen Eigentums / Urheberrecht
Die urheberrechtliche Beratung hat viele Facetten. Für Kreativschaffende oder -verwerter sind durchdachte (Lizenz-)Verträge eine wichtige Basis, um die eigenen Rechte zu vermarkten oder die Rechte einzuholen, die man für das geplante Vorhaben benötigt. Aber auch andere Punkte sollten sorgfältig festgelegt werden, wie die Erwartungen an die zu erbringenden künstlerischen Leistungen, Mitspracherechte, Fertigstellungszeitpunkte oder Haftungsfragen. Auch die Verwendung von sog. Offenen Lizenzen wie diejenigen von Creative Commons, die bei Publikationen im Open Access eine wichtige Rolle spielen, kann interessant sein.
Neben der vertraglichen Lösung im Wege von Lizenzen bietet das Urheberrechtsgesetz aber auch zahlreiche Regelungen und Erlaubnisse zur Nutzung fremder Inhalte und zur Reichweite von Rechten Dritter – man muss sie nur kennen und richtig anwenden. Hierzu berät Rechtsanwältin Kaulen ebenso.
- Fotorecht
- Schutz des Urheberrechts
- Beratung von Kreativen
- Schutz kreativer Werke
- Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
- Rechteeinräumungen
- Lizenzverträge
- Produktionsverträge
- Verlagsverträge
- Open Access-Lizenzmodelle
- Recht der Verwertungsgeselllschaften
Marken- und Titelschutzrecht
Sie haben einen tollen Namen oder ein tolles Logo, und wollen diese(s) als Marke schützen lassen? Sie haben schon eine Marke und stellen fest, dass ein Anderer sie auch benutzt? Sie schreiben ein Buch und haben Angst davor, dass jemand den Titel “klaut”, noch bevor das Buch veröffentlicht ist? Dieses sind typische Angelegenheiten des Marken- und Titelschutzrechts. Eine Beratung hierzu kann insbesondere folgende Aspekte beinhalten:
- Unterstützung bei der Auswahl der Marke unter Berücksichtigung eventueller Kollisionen mit bestehenden Marken (ggf. unter Beauftragung eines darauf spezialisierten Rechercheinstituts)
- Kollisionsrecherche
- Anmeldung Ihrer Marke
- Schutz der Marke (oder des Titels) gegen Angriffe Dritter
- Verteidigung von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und Designs
- Verfolgung von Kennzeichenrechtsverletzungen
- Domainrecht
- Markenlizenzverträge
- Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen
Internetrecht / Webauftritt
Rund um den eigenen Internetauftritt sind vielfältige gesetzliche Regelungen zu kennen und beachten. Das betrifft nicht nur Webshops, sondern auch sonstige Unternehmensseiten und auch Blogs. Zu den typischen Pflichten eines Webauftritts gehören insbesondere das Vorhalten eines korrekten Impressums, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise, bei Webshops zudem die korrekte Beschreibung der angebotenen Waren oder Dienstleistungen sowie die Angaben zu Preisen und Versandkosten und eine Widerrufsbelehrung. Die zu beachtenden Vorschriften sind auf diverse Gesetze verteilt. Um nichts zu übersehen und das eigene Haftungsrisiko zu minimieren, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.
- Beratung bei geplanten Kommunikationsmaßnahmen
- Beratung bei der Gestaltung des Webauftritts
- Domainrecht
- Formulierung der Pflichtinformationen (z.B. Impressum, Datenschutz, Verbraucherinformationen, Widerrufsrechte)
- Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Blogs und Influencer-Marketing
Blogs, Influencer-Kanäle & Co. haben sie den Bereich des “Privaten” lange verlassen, sind unternehmerisch betrieben und ein selbstverständlicher Teils des Marktgeschehens. Das Unternehmertum bringt es mit sich, dass ihre Betreiber*innen sich der rechtlichen Regeln, die für sie gelten, bewusst sein und sie umsetzen müssen. Die Kanzlei bietet ein Verständnis für die Lebensrealitäten und dazu passende Beratung von Blogger*innen und Influencer*innen, aber auch für Unternehmen und Agenturen an, die eine Zusammenarbeit mit ihnen anstreben. So kann ein rechtssicheres Umfeld für das eigene Business und Auftreten am Markt geschaffen werden.
Datenschutz
Der Datenschutz war lange ein Rechtsgebiet im Schatten und wurde vorrangig als ein Abwehrrecht der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat verstanden. Jedoch sind auch Unternehmen und Private unmittelbar Adressat*innen von Datenschutzpflichten und müssen nicht nur Datenschutzstandards einhalten, sondern auch zutreffend informieren. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 ist die Beratungsnachfrage im Datenschutzrecht enorm gestiegen. Hierbei berät sie Rechtsanwältin Kaulen und setzt die erforderlichen Texte wie Datenschutzerklärungen oder Auftragsverarbeitungsverträge auf.
- Beratung zum Datenschutz
- Prüfung der für Ihr Unternehmen geltenden Dokumentationspflichten, Sicherungspflichten und Informationspflichten nach der DSGVO und dem BDSG
- Bereitstellung von individuellen Handreichungen zu Ihren Pflichten
- Formulierung der erforderlichen Informationen zur Datenverarbeitung im Sinne von Art. 12, 13, 14 DSGVO für Webseiten, Kunden, Mitarbeiter, Bewerber („Datenschutzerklärung“)
- Prüfung und Erstellung datenschutzrechtlicher Verträge (insbesondere AVV)